Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5308
BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23 (https://dejure.org/2024,5308)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2024 - 1 B 50.23 (https://dejure.org/2024,5308)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 1 B 50.23 (https://dejure.org/2024,5308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,5308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.2023 - 6 B 7.23
    Auszug aus BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
    Die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was in der Vorinstanz nicht zur Kenntnis genommen worden ist und inwiefern dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2023 - 6 B 7.23 - juris Rn. 19 m. w. N.).

    Sie zeigt aber weder auf, dass der Kläger im Berufungsverfahren auf diese Aufklärungsmaßnahme hingewirkt hat noch legt sie dar, weshalb sich dem Berufungsgericht die Einholung einer solchen Übersetzung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2023 - 6 B 7.23 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 10).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
    Ausnahmsweise kann ein solcher indes anzunehmen sein, wenn ein Gericht von einem aktenwidrigen Sachverhalt ausgeht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 58 Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18

    Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
    Auch muss der Beschwerdeführer entweder vortragen, dass er bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hat oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur, BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017 - 6 C 42.16 - BVerwGE 159, 64 Rn. 31; Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - 6 B 2.18 - NVwZ 2019, 1771 Rn. 21 und vom 26. September 2022 - 6 B 17.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16

    Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
    Auch muss der Beschwerdeführer entweder vortragen, dass er bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hat oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur, BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017 - 6 C 42.16 - BVerwGE 159, 64 Rn. 31; Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - 6 B 2.18 - NVwZ 2019, 1771 Rn. 21 und vom 26. September 2022 - 6 B 17.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.09.2022 - 6 B 17.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
    Auch muss der Beschwerdeführer entweder vortragen, dass er bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hat oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur, BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017 - 6 C 42.16 - BVerwGE 159, 64 Rn. 31; Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - 6 B 2.18 - NVwZ 2019, 1771 Rn. 21 und vom 26. September 2022 - 6 B 17.22 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2024 - 19 A 2026/23
    BVerwG, Urteile vom 22. Mai 2019 - 1 C 11.18 -, NVwZ-RR 2019, 1018, juris, Rn. 31, und vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 -, BVerwGE 151, 1, juris, Rn. 43, Beschlüsse vom 30. Januar 2024 - 1 B 50.23 -, juris, Rn. 12, und vom 12. Dezember 2023 - 1 B 45.23 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Juni 2023 - 19 A 380/23.A -, juris, Rn. 15, und vom 11. Mai 2022 - 19 A 1629/21.A -, juris, Rn. 21, jeweils m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Januar 2023 - A 2 S 363/22 -, NVwZ 2023, 450, juris, Rn. 19.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 4 N 36.23

    Zurruhesetzung; Feuerwehrbeamter; Feuerwehrdienstfähigkeit; Lungenkrankheit;

    Auch muss der Rechtsmittelführer entweder vortragen, dass er bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hat oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 1 B 50.23 - juris Rn. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2024 - 4 LZ 397/23

    Urteilsergänzung bei bloßem Teilurteil

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 1 B 50.23 - juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht